Als öffentlich zugelassene Rauchfangkehrer sind wir verantwortlich für das Prüfen und Kehren Ihrer Feuerungsanlage. Durch diese regelmäßigen, gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten wird sichergestellt, dass Ihre Anlage störungsfrei, energiesparend und umweltschonend arbeitet. Neben diesen Kernleistungen beraten wir Sie gerne umfassend zum vorbeugenden Brandschutz.
Die Kehrung und Überprüfung von Gas-, Öl- und Biomassefeuerungsanlagen beruft sich auf das Steiermärkische Feuerungsanlagengesetz 2016 beziehungsweise auf das Feuerpolizeigesetz 2011.
Im Zuge der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten wird jede Feuerungsanlage (1) auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft und auf optische Mängel untersucht. Die Kehrung umfasst abhängig vom Brennstoff und der Konstruktion der Feuerungsanlage die Abgasanlage (2) oder die gesamte Feuerungsanlage, welche die Feuerstätte (3) miteinschließt.
Durch die regelmäßigen Maßnahmen werden durch maximale Effizienz nicht nur Heizkosten gespart, sondern auch die Umweltbelastung reduziert. Abgesehen davon wird die Betriebssicherheit um ein Vielfaches erhöht.
Begriffsbestimmungen aus Steiermärkischer Kehrordnung:
1. Feuerungsanlage:
Funktionseinheit die aus einer Feuerstätte und Einrichtung zur Führung der Verbrennungsgase in die freie Atmosphäre (Verbindungsstück und Abgasanlage) besteht.
2. Abgasanlage:
Anlage für die Ableitung der Abgase von Feuerstätten für feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe ins Freie mit Ausnahme der Verbindungsstücke.
3. Feuerstätte:
Wärmeerzeugende Geräteeinheit, in der Verbrennungsprodukte entstehen, die an die Außenluft abgeführt werden.
Die Betriebsdichtheitsprüfung laut ÖNORM 8201 ist eine wichtige Tätigkeit, um zu verhindern, dass schädliche Abgase durch Undichtheiten in der Abgasanlage, in die Wohn- und Aufenthaltsraum gelangen. Das Austreten von Abgasen kann in höherer Konzentration für Menschen und Tiere tödlich sein. Ebenso kann durch austretende Abgase ein Brand am Bauwerk entstehen. Die Undichtheiten können nur mit Hilfe von speziellen Geräten, wie eines Dichtheitsprüfgerätes oder in weiterer Folge mittels einer Inspektionskamera, festgestellt werden.
Die ÖNORM sieht in den folgenden Fällen eine Betriebsdichtheitsprüfung vor:
Das Feuerungsanlagengesetz 2016 regelt die Intervalle und die zu messenden Parameter abhängig von der Feuerungsalge sowie des verwendeten Brennstoffes.
Im Sinne des optimalen Betriebes und der Schonung der Umwelt sieht das Feuerungsanlagengesetz regelmäßige Überprüfungen der Abgaswerte vor. Die vorgeschriebenen Messungen dürfen ausschließlich von Sachverständigen nach dem Feuerungsanlagengesetz durchgeführt werden. Unsere Mitarbeiter besuchen regelmäßig Schulungen um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Um eine Feuerstätte optimal betreiben zu können, benötigt diese ausreichend nachströmende Verbrennungsluft. Neue oder sanierte Gebäude sind in der Regel sehr dicht, wodurch das Nachströmen ausreichend Verbrennungsluft meist nicht gegeben ist. Bei einer raumluftabhängigen Feuerstätte kann dies zu einem Unterdruck im Raum führen. Durch den Unterdruck können Rauchgase in den Wohnraum austreten und somit eine Gefahr für den Menschen darstellen. In weiterer Folge kann dies zu einer Rauchgas- und Kohlenmonoxidvergiftung führen. Um diese Gefahr abzuwenden, überprüfen wir Ihre Gegebenheiten vor Ort mit speziellen Messgeräten. Sollte nicht ausreichend Verbrennungsluft nachströmen, beraten wir Sie gerne über die für Ihren Wohnraum geeigneten Maßnahmen.
Bei raumluftabhängigen Gasgeräten mit Strömungssicherung in der Bauart B11 sieht die Steiermärkische Kehrordnung 2018 eine Luftzahlmessung vor. Wir überprüfen mit Hilfe der Luftzahlmessung ob ausreichend Verbrennungsluft nachströmt und somit ein sicherer Betrieb Ihrer Gasfeuerstätte gewährleistet wird.
Wir sind Experte für den vorbeugenden baulichen Brandschutz und bieten Ihnen folgende Leistungen an:
Wir sind auch telefonisch
für Sie erreichbar.
+43 (0) 3452 82778-2